Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG

Wichtiger Hinweis

Die nachfolgenden Erläuterungen sind den öffentlich zugänglichen Informationen und Ratgebern entnommen. GKMB kann keine Haftung für die Richtigkeit der Texte und die Angemessenheit für die jeweiligen Gegebenheiten unserer Kunden übernehmen. GKMB gibt keine Rechtsberatung und empfiehlt auf jeden Fall die Konsultation Ihrer für Recht und Compliance bestellten Berater. 

A) Allgemeine Information

Gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und deren Umsetzung in nationales Recht besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Angaben zur Barrierefreiheit auf Webseiten öffentlicher Stellen zu veröffentlichen.

In Deutschland und der EU gilt die gesetzliche Verpflichtung, Angaben zur Barrierefreiheit auf Webseiten zu veröffentlichen, aktuell nur für öffentliche Stellen und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder überwiegend öffentlich finanziert werden.

Geltungsbereich:

  • Behörden (Bund, Länder, Kommunen)

  • Öffentlich-rechtliche Einrichtungen (z. B. Hochschulen, öffentliche Schulen)

  • Andere öffentlich finanzierte Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Für private Stellen gilt aktuell:

  • Es gibt derzeit keine generelle gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheitserklärung für privatwirtschaftliche Unternehmen.

  • Ausnahme: Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich öffentlicher Infrastruktur anbieten oder öffentliche Aufgaben übernehmen, könnten betroffen sein (z. B. ÖPNV, Energieversorger).

Änderung ab 28. Juni 2025:

  • Das BarrierefreiheitsstärkungsgesetZ (BFSG) und der European Accessibility Act (EAA) erweitern ab Juni 2025 schrittweise Barrierefreiheitspflichten auf ausgewählte private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen (z. B. E-Commerce, Bankdienstleistungen, Ticketing, Unterhaltungselektronik). Dadurch steigt auch für private Anbieter die Relevanz barrierefreier digitaler Angebote deutlich.

Empfehlung für private Unternehmen:

Auch wenn derzeit noch keine generelle Verpflichtung besteht, empfiehlt es sich dennoch, Webseiten barrierefrei zu gestalten und dies offen zu kommunizieren. Insbesondere die Einschätzung der für Sie auf Ihrer Website eingerichteten Services als vom BFSG erfasste elektronischer Geschäftsabwicklung wird derzeit unterschiedlich beurteilt. GKMB kann hierzu keine Rechtsberatung geben und empfiehlt auf jeden Fall die Konsultation Ihrer für Recht und Compliance bestellten Berater. 


B) Verpflichtende Inhalte zur Barrierefreiheit auf einer Webseite:

  1. Barrierefreiheitserklärung:

    • Eine Erklärung, inwieweit die Webseite den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.

    • Hinweise auf eventuelle nicht barrierefreie Inhalte sowie Gründe hierfür.

  2. Feedback-Mechanismus:

    • Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bei Barrieren oder Problemen.

    • Angaben zu einer Kontaktperson oder -stelle, um Hilfe anzufordern oder Mängel zu melden.

  3. Schlichtungsverfahren (optional vorgeschrieben):

    • Informationen über die Stelle, bei der Beschwerden über fehlende Barrierefreiheit eingereicht werden können (z. B. Schlichtungsstellen).

Wo und wie müssen diese Angaben veröffentlicht werden?

  • Deutlich sichtbarer Link zur Barrierefreiheitserklärung, z. B. im Footer der Webseite.

  • Leicht auffindbar und verständlich formuliert.

  • Regelmäßige Aktualisierung (mindestens jährlich).

Empfohlene Struktur einer Erklärung zur Barrierefreiheit:

  • Status der Barrierefreiheit (konform, teilweise konform, nicht konform)

  • Erläuterung von Problemen und geplanter Behebung

  • Datum der Erstellung/Aktualisierung der Erklärung

  • Kontaktdaten und Feedbackmöglichkeiten


C) Muster-Erklärung zur Barrierefreiheit (BFE)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite [Name der Webseite und URL].

Status der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist [vollständig/teilweise/nicht] mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie des BFSG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche der Webseite sind aktuell nicht vollständig barrierefrei:

  • [Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte und Funktionen]

  • [Gründe für die Nicht-Barrierefreiheit, z. B. Unverhältnismäßigkeit der Anpassung oder technische Probleme]

Diese Inhalte werden bis [Datum] barrierefrei gestaltet oder überarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen über von der Barrierefreiheit ausgenommene Inhalte benötigen, wenden Sie sich bitte an:

[Kontaktperson oder Stelle, z. B. E-Mail, Telefonnummer]

Schlichtungsverfahren   (optional)

Wenn nach Ihrer Anfrage keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten:

[Name und Kontaktinformationen der zuständigen Schlichtungsstelle]

Weitere Informationen erhalten Sie unter [URL der Schlichtungsstelle].


D) Generierung einer BFE in Eye-Able und die Bearbeitung von Analyse-Ergebnissen

GKMB stellt Ihnen im Rahmen eines Installationsauftrags für den Eye-Able Client einen automatisch generierten Entwurf einer BFE Erklärung bereit. Außerdem ergänzen wir diese von Eye-Able automatisch generierte BFE ggfls. mit Vorschlägen für Anmerkungen. Bitte beachten Sie, dass diese BFE regelmäßig - mindestens einmal im Jahr - überprüft und angepasst werden muss. Dazu unterstützen wir Sie auf Wunsch im Rahmen unserer Serviceangebote. 

In der der BFE-Generierung zugrundeliegenden Analyse werden eine Reihe von Fehlern und Warnungen im Sinne der WCAG Standards ausgewiesen. Es liegt in Ihrem Ermessen, in welchem Umfang und in welcher Umsetzungsgeschwindigkeit Sie die Bearbeitung dieser Punkte angehen wollen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auf Wunsch unterstützt Sie GKMB bei der Abarbeitung der Punkte im Rahmen seiner Serviceangebote. Außerdem stellen wir Ihnen Informationsmaterial in der Mediathek auf der Website www.gkmb.de zur Verfügung.
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