Die Nutzung eines KI-Systems ist in der Regel eine Auftragsverarbeitung, so dass ein AVV mit dem Anbieter geschlossen werden muss. Die Datenverarbeitung muss innerhalb der EU erfolgen, die Verwendung der eingegebenen Daten zu allgemeinen Trainingszwecken der KI muss vertraglich ausgeschlossen werden.
Die Lizenzversion von MS Copilot sowie die Lizenz „ChatGPT Enterprise“ entsprechen diesen Vorgaben der DSGVO. Hier haben wir in den letzten Monaten die jeweiligen Verträge (AVV und SLA) bereits geprüft, diese sind in Ordnung.
Lizenzversionen anderer Anbieter (z.B. gemini) haben wir bislang nicht geprüft, diese könnten aber ebenfalls in Ordnung sein.
Kostenfreie KI-Systeme nutzen die eingegebenen Daten in der Regel zu Trainingszwecken, so dass hier personenbezogene Daten nicht eingegeben werden dürfen, ansonsten liegt ein Verstoß vor.
Dies dürfte in der Praxis dem Personal in den Sekretariaten nicht klar sein.
GKMB bietet ein KI-Modul auf der Basis einer OpenAI-Lizenz an, so dass dies ebenfalls in Ordnung ist. Bei Interesse melden Sie sich gerne unter info@gkmb.de
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