Webcam und der Datenschutz

Webcam und der Datenschutz

Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025

Webcams erfreuen sich speziell auf Golfanlagen einer ungebrochenen Beliebtheit. Neben der oft nicht mitgedachten Folge, dass die meist nicht überzeugend gute Bildqualität keineswegs immer den gewünschten geschäftsfördernden Erfolg bewirkt, werden die mit dem Webcameinsatz verbundenen Datensicherheits- und Datenschutzfragen sehr oft nicht ausreichend vorab geklärt:

1. Datensicherheit
Webcams werden oft unsachgemäß, leicht erreichbar und ungenügend geschützt im Außenbereich installiert. Dann verwundert es nicht, dass es bereits eine Reihe von Datensicherheitspannen in Verbindung mit Webcams gegeben hat. Neben den unmittelbaren Schäden war das fast immer auch eine bei der zuständigen Datenschutzbehörde meldepflichtige Datenschutzpanne.

2. Datenschutz
Webcams salopp als "Datenschutzhotspot" zu bezeichnen, Ist keine Übertreibung. Der Datenschutzbeauftragte des Webcam-Betreibers muss auf jeden Fall einbezogen werden. Die TOM (Technisch, organisatorischen Maßnahmen) müssen geprüft, gegebenenfalls nachjustiert und dokumentiert werden. In bestimmten Fällen könnte auch eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) erforderlich sein. Das ist ein von der Datenschutzgrundverordnung vorgegebenes strukturiertes Verfahren der Risikobewertung und Dokumentation, das einen entsprechend qualifizierten Experten erfordert.

Eine gut verständliche Übersicht der zu beachtenden Rechtsfragen hat der niedersächsische Beauftrage für den Datenschutz zusammengestellt:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/faqs_zur_ds_gvo/videouberwachung/fragen-und-antworten-zur-videoueberwachung-175245.html